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Alles erledigt!

Mit unserer Unterstützung wird Ihr internationaler Warenverkehr ein Kinderspiel!

Wir bieten elektronische Ausfuhranmeldungen, digitale Zollabfertigung via ATLAS, Verbrauchssteueranmeldungen, Frachtunterlagenneutralisierung, Erlass/Erstattungsanträge, Zollabfertigung mit T1, Fiskalvertretung (Landverkehr und Seefracht) sowie Übersetzungsdienstleistungen für zollrelevante Papiere. Verlassen Sie sich auf uns für eine mühelose EU-Verzollung und Atlas-Verzollung.

Ihre Zollprozesse werden so einfach wie nie zuvor!

Wir verstehen uns als Partner zum Anfassen, was wir wörtlich meinen. Schauen Sie bitte mal bei uns vorbei. Und wenn mehr als ein Meter zwischen uns liegt, haben wir Servicetelefone mit echten Menschen am Ende der Leitung. Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Kontakte

Zoll-Service

Die ITC Zoll-Services

Willkommen in der Welt effizienter und flexibler Transportlösungen mit ITC.


Unsere zolltechnischen Dienstleistungen

  • Professionelle Beratung 
  • Elektronische - Ausfuhranmeldung (AES)
  • Digitale Zollabfertigung via ATLAS (DE)
  • Verbrauchssteueranmeldung
  • Neutralisierung von Frachtunterlagen
  • Anträge auf Erlass/Erstattung
  • Zollabfertigung inklusive T1 und
  • Fiskalvertretung (Landverkehr und Seefracht)
  • Übersetzungsdienstleistung für zollrelevante Papiere EU-Verzollung / Fiskalvertretung Atlas-Verzollung

ITC ist Teilnehmer am Online-Zollverfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)

EU-Verzollung/Fiskalvertretung

Wir bieten Ihnen in den Niederlanden die Möglichkeiten der EU-Verzollung, sowie die vorteilhafte Abwicklung per  Fiskalvertretung, die Ihnen wiederum eine höhere Liquidität verschafft. Denn: Die Abfertigung der Ware zum freien Verkehr durch den Fiskalvertreter bedeutet, dass bei der Zollabfertigung im Rotterdamer Hafen die Vorausleistung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entfällt. Dadurch ergibt sich für Sie ein erheblicher Liquiditätsvorteil, da keine dauerhafte Kapitalbindung der gezahlten und noch nicht erstatteten Einfuhrumsatzsteuer besteht. Deshalb Ihr Vorteil: Keine Vorauszahlung der EUSt/BTW/VAT etc. der jeweiligen EU-Bestimmungsländer, bei Export der Waren in ein EU-Land nach Fiskalverzollung.

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