Österreich 41. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 Inntalautobahn und die A 13 Brennerautobahn an bestimmten Samstagen im Winter 2022 Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender 2022)
Auf Grund des §42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGB1. I INr. 1354/3021, wird verordnet:
§1. Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht ,von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten ,zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 5. Februar 2022 bis einschließlich 5. März 2022 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brenner Autobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
liegt.
§2. Ausgenommen von dem in §1 genannten Fahrverbot sind:
§3. Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben ,unberührt.
Quelle: Bundesgesetzblatt Österreich
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